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| Beratungsstelle der Regionalverwaltung | ||||||
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Anforderungen |
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Zur Erteilung Ihrer Zulassung als Beratungsstellenleiter / in sind folgende Anforderungengem. § 23/III Steuerberatungsgesetz (StBerG) erforderlich: Eine Abschlussprüfung in einem steuer- oder wirtschaftsberatenden oder einem kaufmännischen Beruf (mögliche Berufe beispielhaft wie auf Hauptseite beschrieben) u n d mindestens 3 Jahre praktische Tätigkeit auf diesem Gebiet (der von den Bundes- oder Landesfinanzbehörden verwalteten Steuern) o d e r eine mindestens 3-jährige berufliche Tätigkeit auf den für die Beratungsbefugnis von Lohnsteuerhilfevereinen einschlägigen Gebieten des Einkommensteuerrechts |
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Wir suchen Steuerfachleute für die folgenden Bezirke: Bayern / Oberbayern / Schwaben / Allgäu / München / Augsburg / Fürstenfeldbruck / Starnberg / Bad Tölz / Wolfratshausen / Dachau / Neuburg / Schrobenhausen / Pfaffenhofen a. d. Ilm / Rosenheim / Weilheim / Schongau / Donau-Ries / Dillingen / Aichach /Friedberg / Günzburg / Unterallgäu / Ostallgäu / Oberallgäu / Kaufbeuren / Kempten / Memmingen / Mindelheim / Landshut / Kehlheim |
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